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| ::: Was steckt hinter Basel II? ::: |
Grundlegendes
Zu den Leistungen, die Kreditinstitute im bundesdeutschen System der Universalbanken anbieten, gehören nach § 1 KWG u. a. die Annahme von Einlagen, Gewährung von Krediten, Erledigung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, Kauf, Verkauf, Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren, Devisenhandel und Übernahme von Bürgschaften. Dabei nimmt das Vertrauen im Kreditgeschäft eine Schlüsselrolle ein. Dies zeigt sich bereits im Wort ?Kredit?, welches sich aus dem lateinischen ?credere? ableitet und glauben sowie anvertrauen bedeutet. Dieses Vertrauen wird durch konstantes Erfüllen der eingegangenen Verbindlichkeiten aufgebaut. Man benötigt somit Regeln, die diese Konstanz sicherstellen.
Im weltweiten Kapitalverkehr besteht bei einer Bankenkrise die Gefahr von Kettenreaktionen, sodass Vertrauensverluste und Zahlungsschwierigkeiten quasi von einem Kreditinstitut zum anderen exportiert werden können. Im Jahr 1974 wurde von den G ? 10 Staaten, der Schweiz und Luxemburg der ?Basler Ausschuss für Bankenaufsicht? mit Sitz an der Bank für Internationalen Zahlungsgleich (BIZ) in Basel gegründet. Vorausgegangen war eine internationale Bankenkrise, die durch den Zusammenbruch des Bankhauses I.D. Herstatt KGaA ausgelöst wurde. Der Basler Ausschuss hat zum Ziel den Bankenaufsichtsprozess zu verbessern. Dies geschieht durch Empfehlungen wichtiger Regelungen, die jedoch nicht rechtsverbindlich sind, sondern anschließend in nationales Recht umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten werden durch ihre Zentralbank (Deutsche Bundesbank) und die Bankenaufsichtsbehörden (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)) vertreten.
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