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Initiative Erbbaurecht
Bereits seit 1919 bietet sich durch das Erbbaurecht in Deutschland die Möglichkeit, das Eigentum an einem Grundstück von den hierauf stehenden Gebäuden zu trennen: Der Eigentümer des Grundstücks räumt als sogenannter Erbbaurecht-Geber dem Erbbaurecht-Nehmer die Nutzung seines Grundstücks für aufstehende Gebäude für einen Zeitraum von bis 198 Jahren gegen Zahlung eines Erbbauzinses ein. ...
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